Wer Büros betreibt, trägt Verantwortung für Arbeitsschutz und Sonnenschutz zugleich. Direkte Sonneneinstrahlung blendet Bildschirme, treibt Raumtemperaturen über die gesetzlich kritische Grenze von 26 °C und senkt die Leistungsfähigkeit deines Teams nachweislich. Die deutsche Gesetzgebung macht daraus keine Ermessensfrage, sondern eine Pflicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Rechtspflicht: Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, Sonnenschutz am Arbeitsplatz bereitzustellen. ArbStättV und ArbSchG schreiben das vor.
- DGUV-Information 215-444: Sie konkretisiert die Anforderungen für den Sonnenschutz in Büros und an Bildschirmarbeitsplätzen.
- Blendschutz und Wärmeschutz: Beide Punkte müssen für deine Mitarbeitenden gleichzeitig erfüllt sein, ohne die Sichtverbindung nach außen zu kappen.
- Gefährdungsbeurteilung: Sonnenschutzmaßnahmen gehören zwingend hinein.
- Plissees und Duette® Wabenplissees: Sie zählen zu den empfohlenen und praxiserprobten Lösungen.
Inhaltsverzeichnis
- Sonnenschutz am Arbeitsplatz: Pflicht oder Kür?
- Gesetzliche Grundlagen: Sonnenschutz nach ArbStättV und ArbSchG
- DGUV-Information 215-444: Sonnenschutz im Büro
- Blendschutz am Arbeitsplatz und Beschattung der Fenster
- Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Wärme im Büro vermeiden
- Gefährdungsbeurteilung: Was du konkret zum Sonnenschutz am Arbeitsplatz tun musst
- Sonnenschutz für Arbeitnehmer: Welche Systeme sich bewähren
- Rechtssichere Beschattung am Arbeitsplatz: Schutzpflicht und Arbeitsqualität in einem
Sonnenschutz am Arbeitsplatz: Pflicht oder Kür?
Sonnenschutz bei der Arbeit ist Teil des gesetzlichen Arbeitsschutzes. Direkte Sonneneinstrahlung durch Fensterflächen erzeugt vier konkrete Probleme für dein Team:
- Blendung auf Bildschirmen und im Sichtfeld
- Reflexionen auf Arbeitsmitteln
- Überhitzung der Büroräume
- Erhöhte Augenbelastung mit daraus folgendem Konzentrations- und Leistungsabfall
Tageslicht fördert Wohlbefinden und Wachheit. Unkontrollierter Lichteinfall hingegen blendet, überhitzt Räume und belastet die Augen. Deshalb schreiben Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften die Tageslichtregulierung am Arbeitsplatz vor.
Gesetzliche Grundlagen: Sonnenschutz nach ArbStättV und ArbSchG
Zwei Regelwerke, die Arbeitgeber beim Sonnenschutz am Bildschirmarbeitsplatz kennen müssen, greifen ineinander: die Arbeitsstättenverordnung und das Arbeitsschutzgesetz.
Arbeitsstättenverordnung (Sonnenschutz ArbStättV) mit Anhang 3.3
„Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene Regulierung des Tageslichteinfalls ermöglichen.“
Das verpflichtet dich als Arbeitgeber zur Bereitstellung geeigneter Beschattungs- bzw. Sonnenschutzsysteme. Für Sonnenschutz im Büro gelten konkrete Vorschriften. Die DGUV schreibt vor, dass Sonnenschutzvorrichtungen individuell verstellbar sein müssen, um Sonneneinstrahlung am Fenster zu vermeiden, Hitze und Blendungen zu reduzieren und die Sichtverbindung nach außen zu erhalten.
Arbeitsschutzgesetz (Sonnenschutz ArbSchG) mit § 5
Du führst eine Gefährdungsbeurteilung durch und leitest daraus Schutzmaßnahmen ab. Blendung und Überhitzung durch Sonneneinstrahlung sind dabei explizit zu bewerten. Sonnenschutz nach dem ArbSchG heißt: Wer ein relevantes Risiko feststellt, handelt.
DGUV-Information 215-444: Sonnenschutz im Büro
Die DGUV-Information 215-444 ist das praxisnähste Regelwerk für deinen Betrieb. Sie richtet sich an Arbeitgeber, Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte und formuliert klare Anforderungen für die Beschattung im Büro.
Die wichtigsten Punkte für den DGUV Sonnenschutz im Büro:
- Arbeitsplatzausrichtung: Bildschirme stehen parallel zur Fensterfront. So vermeiden deine Mitarbeitenden, direkt in Fensterflächen zu blicken oder Sonnenlicht auf dem Monitor zu haben.
- Verstellbarkeit: Sonnenschutzvorrichtungen lassen sich individuell einstellen. Jalousien, Plissees und Duette® Wabenplissee gelten als geeignet, wenn sie flexibel bedienbar sind.
- Sichtverbindung nach außen: Beschattung darf Räume nicht vollständig verdunkeln. Deine Mitarbeitenden behalten das Recht auf Sichtkontakt zur Außenwelt.
- Blend- und Wärmeschutz für Mitarbeitende gleichzeitig sicherstellen: Besonders bei großen Glasflächen empfiehlt die DGUV außenliegenden Sonnenschutz, weil er Wärmestrahlung bereits vor dem Glas aufhält.
Blendschutz am Arbeitsplatz und Beschattung der Fenster
Blendschutz am Arbeitsplatz und thermischer Schutz funktionieren am besten im Verbund. Eine Fensterbeschattung, die nur Blend- oder nur Wärmeschutz bietet, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen in den meisten Fällen nicht.
Innenliegende Plissees nach Maß mit lichtstreuenden Stoffen reduzieren Blendungen und lassen trotzdem diffuses Tageslicht in den Raum. Sie eignen sich besonders für Bildschirmarbeitsplätze, da sich der Lichteinfall flexibel an unterschiedliche Arbeits- und Lichtsituationen anpassen lässt.
Eine besonders wirkungsvolle Lösung stellen Duette® Wabenplissees dar. Sie gehören zu den innenliegenden Sonnenschutzsystemen und bieten neben dem Blendschutz einen zusätzlichen energetischen Vorteil. Die spezielle Wabenstruktur bildet isolierende Luftkammern zwischen Fenster und Raum. Dadurch wird der Wärmeeintrag im Sommer reduziert, während im Winter weniger Heizwärme über die Fenster verloren geht. Arbeitnehmer profitieren von einem angenehmeren Raumklima und einer geringeren Belastung durch Temperaturschwankungen.
Außenjalousien halten direkte Sonnenstrahlen bereits vor der Scheibe ab. Dadurch reduzieren sie Blendungen und verhindern gleichzeitig, dass sich Innenräume übermäßig aufheizen. Besonders bei großflächigen Verglasungen gelten sie als eine der wirksamsten Maßnahmen gegen sommerliche Wärmelasten.
Sonnenschutzverglasung liefert dauerhaften passiven Schutz, ersetzt verstellbare Systeme aber nicht vollständig. Da sich die Lichtverhältnisse im Tagesverlauf verändern, bleibt die individuelle Regulierung des Tageslichteinfalls ein wichtiger Bestandteil eines ergonomischen Arbeitsplatzes.
Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Wärme im Büro vermeiden
Ab 26 °C Raumtemperatur schreibt die ASR A3.5 zusätzliche Maßnahmen vor. Als Arbeitgeber bist du ab diesem Schwellenwert zur Reduzierung der Raumtemperatur verpflichtet. Wärme im Büro zu vermeiden, beginnt am Fenster. Sonneneinstrahlung durch die Fensterflächen deines Büros zu stoppen ist günstiger als nachträgliche Kühlung.
Konkrete Maßnahmen, um Hitze am Arbeitsplatz zu verhindern:
- Außenjalousien: Sie reduzieren den solaren Wärmeeintrag bereits vor der Verglasung und zählen zu den wirksamsten Maßnahmen gegen sommerliche Überhitzung.
- Duette® Wabenplissees: Die doppellagige Wabenstruktur bildet isolierende Luftkammern zwischen Fenster und Raum. Das verbessert das Raumklima ganzjährig und unterstützt energieeffiziente Arbeitsplätze.
- Nachtlüftung kombiniert mit Tagesbeschattung: Am besten ist es, in den frühen Morgenstunden gespeicherte Wärme abzuleiten und tagsüber den erneuten Wärmeeintrag mit Sonnenschutzmaßnahmen zu begrenzen.
Neben dem Schutz vor Hitze leisten insbesondere Duette® Wabenplissees einen wichtigen Beitrag zur Energieeffizienz von Bürogebäuden. Die isolierende Wirkung unterstützt sowohl den sommerlichen Wärmeschutz als auch die Reduzierung von Heizenergieverlusten während der kalten Jahreszeit.
Gefährdungsbeurteilung: Was du konkret zum Sonnenschutz am Arbeitsplatz tun musst
Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ist keine Formalität. Sie bildet die Grundlage für alle Schutzmaßnahmen in deinem Betrieb. Für den Sonnenschutz am Arbeitsplatz erfasst und bewertest du konkret:
- Blendungsrisiken durch direkte oder indirekte Sonneneinstrahlung
- Thermische Belastungen durch großflächige Verglasungen
- Ergonomische Probleme durch ungünstige Bildschirmpositionierung
Sonnenschutz für Arbeitnehmer: Welche Systeme sich bewähren
Sonnenschutz für Arbeitnehmer muss flexibel, normenkonform und alltagstauglich sein. Je nach Ausrichtung und Größe deiner Fensterflächen kommen unterschiedliche Systeme infrage:
| System | Stärke | Einsatzbereich |
|---|---|---|
| Außenjalousien | Maximaler Blend- und Wärmeschutz | Süd- und Westfassaden |
| Plissees | Flexible Lichtsteuerung und einfache Montage | Alle Fenstertypen |
| Duette® Wabenplissees | Blend- und Dämmschutz kombiniert | Ganzjahreseinsatz |
| Sonnenschutzverglasung | Dauerhaft passiver Wärmeschutz | Neubauten und Renovierungen |
Für Bildschirmarbeitsplätze eignen sich insbesondere Plissees und Duette® Wabenplissees, da sie Blendungen reduzieren und eine flexible Regulierung des Tageslichteinfalls ermöglichen. Bei bestehenden Fenstern bieten Plissees zum Kleben oder Klemmen eine einfache Möglichkeit zur Nachrüstung, ohne Bohrungen am Fensterrahmen vornehmen zu müssen.
Sonnenmax liefert Plissees und Wabenplissees nach Maß. Konfiguriere dir die Sonnenschutzlösungen exakt auf die Anforderungen von Büroräumen und Arbeitsplätzen abgestimmt.
Rechtssichere Beschattung am Arbeitsplatz: Schutzpflicht und Arbeitsqualität in einem
Arbeitsschutz und Sonnenschutz gehören im Büro untrennbar zusammen. Als Arbeitgeber erfüllst du mit geeigneter Beschattung deine Pflichten aus ArbStättV und ArbSchG und schaffst gleichzeitig Bedingungen, in denen dein Team produktiv und gesund arbeitet. Sonnenmax liefert Plissees für wirksamen Arbeitsschutz und Sonnenschutz – normkonform, maßgefertigt und auf die Anforderungen aus ArbStättV und DGUV abgestimmt.
Quellenverweise
Quellenverweise der DGUV
- DGUV – Sonnenschutz am Arbeitsplatz: https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/sonne/index.jsp
- DGUV Fachinformation: Tipps gegen Hitze und blendende Sonne im Büro: https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2022/quartal_2/details_2_492800.jsp?query=webcode+dp1319607
Weitere Quellenverweise
- BGHM – DGUV Information 215-410 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze: https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/215-410.pdf
- ASR A3.5 – Raumtemperatur (BAuA): https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-5.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Der Arbeitgeber trägt die Kosten vollständig. Da Sonnenschutz am Arbeitsplatz eine gesetzliche Pflicht aus ArbStättV und ArbSchG ist, zählen die Ausgaben zu den Betriebskosten. Arbeitnehmer leisten keinen Eigenanteil.
Für Homeoffice-Arbeitsplätze greift die ArbStättV eingeschränkt. Arbeitgeber müssen auch dort eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und geeignete Maßnahmen empfehlen. Eine direkte Ausstattungspflicht wie im Betrieb besteht rechtlich nicht eindeutig. Empfehlenswert ist dennoch, geeignete Maßnahmen schriftlich zu dokumentieren. Das stärkt die Fürsorgepflicht und schützt im Zweifelsfall beide Seiten.
Ab 26 °C Raumtemperatur schreibt die ASR A3.5 zusätzliche Maßnahmen vor. Erreicht die Raumtemperatur 30 °C, werden Getränke und weitere Schutzmaßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung zur Pflicht. Ab 35 °C darf der Raum für die Dauer der Überschreitung nicht mehr als Arbeitsraum genutzt werden.
Arbeitsschutzbehörden der Länder können Verstöße gegen die ArbStättV prüfen und mit Bußgeldern belegen. Bei nachgewiesenen Gesundheitsschäden drohen zusätzlich Haftungsansprüche. Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei das entscheidende Nachweisdokument.
Ab 35 °C sind Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz zu verlagern oder die Arbeit anzupassen. Ein pauschales Verweigerungsrecht gibt es zwar nicht, aber Beschäftigte können bei Untätigkeit des Arbeitgebers den Betriebsrat oder die Arbeitsschutzbehörde einschalten.
Die DGUV fordert, dass Sonnenschutzvorrichtungen verstellbar und flexibel bedienbar sind. Motorisierung ist keine Pflicht. Entscheidend ist, dass deine Mitarbeitenden die Beschattung jederzeit individuell an die Lichtverhältnisse anpassen können.
