Du überlegst dir, einen Sonnenschutz für deinen Garten, deine Terrasse oder deinen Balkon zuzulegen? Aber du bist unsicher, worauf du achten musst und ob es bestimmte Regelungen für die Montage eines Sonnenschutzes gibt? Ist es eventuell notwendig, eine Sonnensegel Baugenehmigung zu beantragen? Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst.
Markise, Sichtschutz und Sonnensegel: Baugenehmigung und andere Regelungen
Bei der Anbringung von Sonnenschutzlösungen stellt sich die Frage der Genehmigungspflicht für Sonnensegel und Markisen. Die gute Nachricht: Für die Installation von Markise und Sonnensegel ist eine Baugenehmigung nicht nötig. Dasselbe gilt für seitlichen Sichtschutz auf dem Balkon, zum Beispiel in Form von Sichtschutzmatten oder Seitenmarkisen. Ein Sichtschutz auf dem Balkon ist für jeden erlaubt.
Die Genehmigungsfreiheit ist allerdings nicht gleichzusetzen mit völliger Narrenfreiheit in Balkonien und auf der Terrasse. Vermieter haben in vielen Fällen ein erhebliches Mitspracherecht. Dasselbe gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften. Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es eigene Regelungen. Grundsätzlich haben Eigenheimbesitzer auf dem eigenen Grundstück mehr Freiraum als Mieter oder Wohnungsbesitzer im Mehrparteienhaus.
Sonnensegel Baugenehmigung? Nicht nötig – ein Sonnensegel ist kein fester Anbau
Eine Sonnensegel Baugenehmigung ist nicht immer erforderlich. Aber es muss bei Sonnenschutzlösungen zwischen festen Anbauten und fliegenden Bauten unterscheiden. Ein fester Anbau ist dauerhaft mit dem Haus verbunden. Somit stellt er eine Gebäudeerweiterung dar. Das klassische Beispiel eines festen Anbaus für den Sonnenschutz ist das Terrassendach. Hier können entsprechend der Landesbauordnungen Genehmigungen erforderlich sein, sofern die genehmigungsfreien Freiräume nicht überschritten werden.
In vielen Bundesländern wie NRW, Hamburg, Schleswig-Holstein oder Sachsen gelten Freiräume bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 m. Für ein Sonnensegel gelten diese Regeln nicht, denn ein Sonnensegel ist ein fliegender Bau. So wird eine bauliche Anlage, die dazu bestimmt ist, regelmäßig auf- und abgebaut zu werden, bezeichnet. Sonnensegel sind nicht darauf ausgelegt, Schneelasten zu tragen. Im Winter werden sie demontiert. Ihr Einsatzzweck ist saisonal, was das Kriterium des regelmäßigen Auf- und Abbaus erfüllt. Auch Markisen sind keine feststehenden Anbauten im Sinne des Gesetzgebers.
Ausnahme: Sonnensegel Baugenehmigung für denkmalgeschützte Gebäude
Sonnensegel Baugenehmigung – gibt es einen Sonderfall? Die Anbringung an einem denkmalgeschützten Gebäude stellt die einzige Ausnahme dar, bei der du dir vor der Installation eines Sonnensegels eine Baugenehmigung einholen musst. Wird die Genehmigung verweigert, gibt es jedoch eine praktikable Lösung: die frei stehende Sonnensegelanlage. Diese Anlagen können komplett ohne hausseitige Montage installiert werden. Hierfür werden Masten im Boden sicher befestigt, auf denen das Sonnensegel aufgespannt werden kann. Es gibt dann keine bauliche Verbindung zum Gebäude. Entsprechend ist keinerlei Beeinträchtigung der denkmalgeschützten Bausubstanz möglich und folglich auch keine Sonnensegel Baugenehmigung nötig.
Sonnensegel Mietwohnung: Sonnensegel Baugenehmigung für Mieter?
Die Einholung einer Sonnensegel-Baugenehmigung ist für Mieter mit Ausnahme des Denkmalschutzes ebenso wenig nötig wie für Eigenheimbesitzer. Allerdings bedarf es für die Installation eines Sonnensegels oder einer Markise der Zustimmung des Vermieters. Auch können mietvertragliche Regelungen gelten, die zum Beispiel bestimmte Farben vorschreiben, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten. Die grundsätzliche Verweigerung muss ein Mieter allerdings nicht widerspruchslos hinnehmen.
Die Anbringung einer Sonnenschutzlösung stellt ein sozialadäquates Verhalten dar und gilt als berechtigter Wohngebrauch der Mietsache. Führt die Verweigerung des Vermieters dazu, dass eine Beeinträchtigung des berechtigten Wohngebrauchs gegeben ist, hat der Mieter starke Argumente auf seiner Seite. Eine solche Beeinträchtigung ist zum Beispiel die nicht mögliche Nutzung des Balkons wegen zu großer Hitze im Sommer.
Es ist aber in jedem Fall besser, wenn sich ein Rechtsstreit vermeiden lässt. Durch die Zusicherung, bei Auszug den ursprünglichen Zustand des Gebäudes wiederherzustellen, lässt sich in den allermeisten Fällen eine gütliche Einigung erzielen. Sollten bestimmte Farben oder Formen vorgegeben sein, kannst du als Mieter bei der Anfrage signalisieren, dass du diese Vorgaben beachten wirst.
Nachbarn fühlen sich durch Sonnenschutz gestört – was nun?
Von vielen wird ein Sonnensegel als Sichtschutz vor den Nachbarn verwendet. Doch nicht nur Vermieter, sondern auch benachbarte Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus können bei der Anbringung von Markisen oder Sonnensegeln ein Mitspracherecht anmelden. Wohnungseigentümergemeinschaften dürfen Regelungen für den Sonnenschutz vorschreiben, um ein einheitliches Bild der Fassade zu gewährleisten. Ein völliges Verbot von Sonnenschutz ist nicht zulässig, aber an Regelungen hinsichtlich der Farbe und Größe müssen sich neue Wohnungseigentümer halten.
Sichtschutz auf dem Balkon: Welche Höhe ist erlaubt?
Für den Sichtschutz in Form von Seitenmarkisen oder Sichtschutzmatten gelten im Wesentlichen dieselben Regelungen wie auch für die Sonnenschutzlösungen Markise und Sonnensegel. Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften haben ein eingeschränktes Mitspracherecht hinsichtlich der Gestaltung. Ein vollständiges Verbot ist nicht möglich. In der Rechtsprechung ist bei Entscheidungen oft von der "nicht unerheblichen Beeinträchtigung" die Rede.
Ob die Schwelle zu dieser nicht unerheblichen Beeinträchtigung durch Sichtschutzmatten oder Seitenmarkisen gegeben ist, muss ein Gericht im Streitfall individuell entscheiden. Es gibt hier keine einheitlichen Vorgaben im Sinne von: "Für Sichtschutz auf dem Balkon ist diese Höhe erlaubt." Hier spielen auch die ortsüblichen Gepflogenheiten eine Rolle. Als sinnvolle Orientierung bietet sich also zunächst der Blick in die Nachbarschaft an. Ist hier keinerlei Sichtschutz vorhanden, kannst du sich an der Geländerhöhe als sinnvollem Maximum orientieren.
Sonnensegel Baugenehmigung – Eigenheimbesitzer haben es leichter
Wenn du stolzer Besitzer eines klassischen Eigenheims bist, stellen sich viele Probleme gar nicht, die auf Mieter oder Wohnungsbesitzer zukommen können. Auf dem eigenen Grundstück kann dir im Normalfall wegen der Farbe, Form oder Größe des Sicht- oder Sonnenschutzes niemand Vorschriften machen. Neben den rechtlichen Aspekten musst du natürlich die ebenso wichtigen praktischen Aspekte beachten.
Das gilt insbesondere für Sonnensegel und Markisen. Montiere diese nie einfach so ohne Vorkenntnisse. Ganz entscheidend sind bei der hausseitigen Montage die Tragfähigkeit des Untergrunds sowie die Statik. Markisen haben ein recht hohes Gewicht und ein verspanntes Sonnensegel übt eine beträchtliche Zugwirkung aus. Lass dich also mindestens von einem erfahrenen Fachhändler über deine möglichen Optionen kompetent beraten.
FAQ > Häufig gestellte Fragen > Sonnensegel Baugenehmigung: Ist sie nötig oder nicht?
Ist ein Sonnensegel genehmigungspflichtig?
Für den Einbau eines Sonnensegels brauchst du keine offizielle Sonnensegel Baugenehmigung. Sprich dich aber am besten mit deinem Vermieter ab, falls du nicht Eigentümer des Hauses oder der Wohnung bist, denn bei Mietwohnungen benötigst du die Zustimmung des Vermieters. Für deinen Garten besteht außerdem die Möglichkeit, dass du ein frei stehendes Sonnensegel installierst. Dafür werden keine Befestigungen an der Wand benötigt. Das Sonnensegel wird stattdessen an Masten sicher befestigt.
Kann der Vermieter ein Sonnensegel verbieten?
Für die Montage eines Sonnensegels ist die Zustimmung deines Vermieters notwendig. Der Vermieter darf zudem Vorgaben machen, wie das Segel auszusehen hat. Prinzipiell darf der Vermieter ein Sonnensegel aber nicht verbieten, außer du hältst dich dabei nicht an die Regelungen des Mietvertrages oder deine Nachbarn fühlen sich auffallend dadurch gestört.
Baugenehmigung für Sonnensegel – was ist bei einem Sonnensegel zu beachten?
Bevor du dich dazu entscheidest, in ein Sonnensegel zu investieren, solltest du dich über deine Möglichkeiten informieren. Bezüglich des Einbaus solltest du folgende Faktoren beachten: Für ein Sonnensegel in einer Mietwohnung oder einem Miethaus ist die Zustimmung deines Vermieters notwendig. Sonnensegel Denkmalschutz – im Regelfall sind Sonnensegel genehmigungsfrei, außer das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Des Weiteren solltest du dir Gedanken darüber machen, welches Sonnensegelmodell am besten zu deinen Bedürfnissen passt, welche Farbe du wählen möchtest und welcher Stoff am sinnvollsten ist. Gerne beraten wir dich bei Sonnenmax und begleiten dich Schritt für Schritt auf dem Weg zu deinem individuellen Traum-Sonnenschutzsystem. Plane jetzt dein Sonnensegel online bei Sonnenmax!