Sonnenmax-Zusatzgarantien

Bedingungen für die kostenpflichtigen Sonnenmax-Zusatzgarantien

Diese kostenpflichtigen Zusatzgarantien ersetzen nicht die gesetzliche Gewährleistungspflicht und das Garantieversprechen der Sonnenmax GmbH. Sie geben dem Kunden die Möglichkeit, sich zusätzlich gegen „eigenes Verschulden durch falsches Maßnehmen“ und/oder für eine „Rückgabe wegen Nichtgefallen“ abzusichern.

Warum handelt es sich um kostenpflichtige Zusatzgarantien:

Ware, die auf Maß im Onlinehandel bestellt wird und insofern nicht mehr für andere Kunden verwendet werden kann, ist grundsätzlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Sonnenmax ist jedoch von der Qualität seiner Produkte überzeugt und bietet daher gegen einen geringen Aufpreis zusätzliche Garantien an, die den Kunden ein Höchstmaß an Komfort und Sicherheit bieten.

Gegenstände für die Zusatzgarantien:

Seilspannmarkisen nach Maß, die über den Online-Shop von Sonnenmax gekauft wurden.

Zustandekommen der Zusatzgarantien:

Die Zusatzgarantie kommt nach Zahlung des Kaufpreises für die jeweilige Bestellung und Zahlung des einmaligen Zusatzgarantiebeitrages zustande.

Dauer der Zusatzgarantie:

Die Zusatzgarantie gilt für 30 Tage ab Auslieferdatum (DHL-Sendungsnachweis).

Optionen der Zusatzgarantien:

  1. „Korrekturservice-Zusatzgarantie“ = Ersatz/Neuanfertigung von Stoffbahnen (Felder eines Seilspannmarkisensystems), wenn sich der Kunde vermessen hat
  2. „30-Tage-Geld-Zurück-Zusatzgarantie“ = Rückgabemöglichkeit des kompletten Systems bei Nichtgefallen

Einschränkungen:

Jeder Kunde kann diese Zusatzgarantien 1-mal pro Kalenderjahr für einen Auftrag abschließen.

Der Auftragswert ist auf eine Bruttosumme von 2.500,- Euro begrenzt.

Der Tausch der Stofffarbe bei Inanspruchnahme dieser Zusatzgarantien ist ausgeschlossen.

Die „Korrekturservice -Zusatzgarantie“ = Ersatz/Neuanfertigung von Stoffbahnen (Felder eines Seilspannmarkisensystems), wenn sich der Kunde vermessen hat, gilt aber einer Abweichung von +/- 5 cm in der Breite und/oder +/- 10cm in der Länge zur ursprünglich bestellten Bemaßung laut Rechnung.

Obliegenheiten des Käufers bei Inanspruchnahme der Zusatzgarantie:

Der Kunde hat die Inanspruchnahme der Zusatzgarantie schriftlich per E-Mail an info@sonnenmax.de formlos unter Angabe der Auftragsnummer und der Rechnungsnummer anzuzeigen.

Sonnenmax prüft die Daten und stellt ein Rücksendeetikett zu Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Rücksendeetiketts die Ware zurückzusenden. Nach Wareneingang prüft Sonnenmax den Zusatgarantieanspruch und teilt per E-Mail die Anerkennung oder ggf. auch Ablehnung sowie des weiteren Prozederes schriftlich mit. 

Das bedeutet

  1.  im Falle „Korrekturservice -Zusatzgarantie“ = Änderung/Ersatz/Neuanfertigung von Stoffbahnen (Felder eines Seilspannmarkisensystems), wenn sich der Kunde vermessen hat:
    1. Der Kunde sendet die zu ändernden Stoffbahnen an Sonnenmax zurück.
    2. Sonnenmax fertigt in der Regel innerhalb von 5 Werktagen die Bahnen neu an, bzw. nimmt im Falle von Einkürzungen entsprechende Änderungen vor. Der Kunde erhält die Stoffbahnen zurück.

 

  1. Im Falle „30-Tage-Geld-Zurück-Zusatzgarantie“ = Rückgabemöglichkeit des kompletten Systems bei Nichtgefallen:
    1. Der Kunde hat das Komplettsystem inkl. aller Positionen/Teile gemäß Rechnung zurückzusenden.
    2. Sonnenmax prüft den Wareneingang und erstattet bei Vollständigkeit und Unversehrtheit (außer des ggf. bereits auf Maß durch den Kunden zugeschnittenen Edelstahlseils) innerhalb von 5 Werktagen den gezahlten Rechnungsbetrag. Positionen, die nicht vollständig und/oder beschädigt sind, werden anteilig vom Erstattungsbetrag abgezogen.

Sonstiges:

Die Gewährung dieser kostenpflichtigen Zusatzgarantien kann ohne Angaben von Gründen jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen seitens der Sonnenmax GmbH eingeschränkt oder aufgehoben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossene Verträge werden bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit seitens der Sonnenmax GmbH in vollem Umfang erfüllt.

Stand: 05. September 2025