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Kann der Vermieter Sichtschutz verbieten?

Ob der Vermieter den Sichtschutz verbieten kann, ist von drei Faktoren abhängig: Was durch den Mietvertrag geregelt ist, wie groß der Balkonsichtschutz ist und wie der Balkon beschaffen ist. Im Mietvertrag findest du als Mieter viele Informationen darüber, was du in einer Mietwohnung bzw. auf dem zugehörigen Balkon tun darfst und was nicht. Sobald du eine Befestigung anbringen willst, für die Bohren nötig ist, brauchst du die Zustimmung deines Vermieters. Ein Balkon Sichtschutz ohne Bohren wie von Sonnenmax ist dagegen weitaus einfacher, da du ihn beliebig abnehmen kannst, ohne bleibende Schäden am Mauerwerk zu hinterlassen. Idealerweise schließt der Balkonsichtschutz perfekt mit dem Balkongeländer ab, ragt also nicht darüber hinaus. Außerdem spielt das Wort "sichtbar" eine entscheidende Rolle – denn "nicht sichtbare" Änderungen am Balkon darfst du jederzeit vornehmen. Bietet das Balkongeländer keinen natürlichen Schutz, weil es beispielsweise große Abstände zwischen dem Gitter hat, ist eine Balkonverkleidung jederzeit erlaubt.

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